Datenschutzerklärung

Datenschutzhinweise

A) Allgemeine Informationen

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Staatl. Berufsschule München-Land
Graf-Lehndorff-Str. 28
81929 München
Tel. 089 9455190
Fax 089 945519 29
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Schulleiter: Jörg Schnadel, StD

Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten

Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Staatl. Berufsschule München-Land

Graf-Lehndorff-Str. 28
81929 München
Tel. 089/9455190
Fax 089/94551929
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Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten

Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, den das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) den Schulen zuweist.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit im Folgenden nichts anderes angegeben ist, aus Art. 85 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetztes (BayEUG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung der schulischen Aufgaben erforderlichen Daten zu verarbeiten.

Empfänger von personenbezogenen Daten

Der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme erfolgt grundsätzlich durch

das Medienzentrum des Landratsamtes München-Land in unserem Auftrag.

Für einzelne Verfahren setzen wir weitere Auftragsverarbeiter ein.

Auf Anforderung werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt.

 

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Ihre Rechte

Als Betroffener einer Datenverarbeitung haben Sie die folgenden Rechte:

  • Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
  • Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).

 

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Unabhängig davon besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, den Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Adresse: Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Telefon: 089 212672-0
Telefax: 089 212672-50

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/ 

 

Weitere Informationen

Für nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten können Sie uns unter den oben (zu Beginn von A) genannten Kontaktdaten erreichen.

 

 B) Informationen zum Internetauftritt

Technische Umsetzung

Unser Webserver wird durch die Firma Hetzner Online AG betrieben.

Anschrift:
Hetzner Online AG
Industriestr. 25
91710 Gunzenhausen 
Deutschland

Tel.: 09831 505-0
Fax: 09831 505-3
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

 

Die von Ihnen im Rahmen des Besuchs unseres Webauftritts übermittelten personenbezogenen Daten werden daher durch diesen Auftragsverarbeiter in unserem Auftrag verarbeitet.

 

Protokollierung

Wenn Sie diese oder andere Internetseiten aufrufen, übermitteln Sie über Ihren Internetbrowser Daten an unseren Webserver. Die folgenden Daten werden während einer laufenden Verbindung zur Kommunikation zwischen Ihrem Internetbrowser und unserem Webserver aufgezeichnet:

  • Datum und Uhrzeit der Anforderung
  • Name der angeforderten Datei
  • Seite, von der aus die Datei angefordert wurde
  • Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.)
  • verwendete Internetbrowser und verwendetes Betriebssystem
  • vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
  • übertragene Datenmenge.

Aus Gründen der technischen Sicherheit, insbesondere zur Abwehr von Angriffsversuchen auf unseren Webserver, werden diese Daten von uns gespeichert. Nach spätestens sieben Tagen werden die Daten durch Verkürzung der IP-Adresse auf Domain-Ebene anonymisiert, so dass es nicht mehr möglich ist, einen Bezug auf einzelne Nutzer herzustellen. 

 

Aktive Komponenten

Wir verwenden keine aktiven Komponenten wie Javascript, Java-Applets oder Active-X-Controls.

 

Cookies

Beim Zugriff auf dieses Internetangebot werden von uns Cookies (kleine Dateien) auf Ihrem Gerät gespeichert, die für die Dauer Ihres Besuches auf der Internetseite gültig sind („session-cookies“). Wir verwenden diese ausschließlich während Ihres Besuchs unserer Internetseite. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie die Verwendung von Cookies akzeptieren, diese Funktion kann aber durch die Einstellung des Internetbrowsers von Ihnen für die laufende Sitzung oder dauerhaft abgeschaltet werden. Nach Ende Ihres Besuches wird Ihr Browser diese Cookies automatisch löschen.

 

Auswertung des Nutzungsverhaltens (Webtracking-Systeme; Reichweitenmessung)

Programme zur Auswertung des Nutzerverhaltens werden von uns nicht eingesetzt.

 

Online-Anmeldung: Schulantrag Online

Zum Zwecke der Erfassung personenbezogener Daten für die Schulverwaltung haben
wir als Verarbeiter die Firma Güntner intelligente IT-Lösungen beauftragt.

Anschrift:
Güntner intelligente IT-Lösungen
Theisseil 23
92637 Weiden

Das Internetmodul SchulantragOnline unterstützt die Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung zur E-Government Initiative. Durch Eingabe personenbezogener Daten können alle benötigten Formulare für die Schuleinschreibung und für den Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges über das Internet erstellt werden. Die eingegebenen Daten stehen auf einem gesicherten Server zum Import für das Schulverwaltungsprogramm zur Verfügung. Die komplette Abwicklung erfolgt über verschlüsselte Verbindungen. Als Vertragsgrundlage gelten die DSGVO sowie das Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG)



C) Informationen zu weiteren Verarbeitungen

Zur Erfüllung schulischer Aufgaben (Art. 2 BayEUG) verarbeiten wir personenbezogene Daten über folgende Personengruppen:

a) Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten

Bei den Daten von Schülerinnen und Schülern handelt es sich insbesondere um Name, Adressdaten, Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit (soweit für die Schulpraxis erforderlich), Migrationshintergrund (Geburtsland, Jahr des Zuzugs nach Deutschland, Muttersprache deutsch/nicht deutsch), Leistungsdaten, Daten zur schulischen und beruflichen Vorbildung sowie zur Berufsausbildung. Ggf. werden auch besondere pädagogische Fördermaßnahmen, z.B. Empfehlungen zur Schullaufbahn, Schulversäumnisse und Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 BayEUG gespeichert.

Bei den Daten von den Erziehungsberechtigten handelt es sich insbesondere um Name und Adressdaten sowie Angaben zum Sorgerecht.

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Herausgabe eines Jahresberichts für die Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten beruht auf Art. 85 Abs. 3 BayEUG, gegebenenfalls im Hinblick auf Fotos auf einer Einwilligung.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Name und Adressdaten der Erziehungsberechtigten sowie von Angaben zum Sorgerecht ist Art. 85 Abs. 1 Satz 3 BayEUG.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere folgenden spezifischen Zwecken:

Kommunikation mit Erziehungsberechtigten (Art. 2 Abs. 4 BayEUG), Dokumentation von Schüler- und Schülerleistungsdaten, Zeugniserstellung (Art. 52, 85a BayEUG und Bestimmungen der Schulordnungen und der Lehrerdienstordnung); Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Art. 19 BayEUG); Einsatz Mobiler Sonderpädagogischer Dienste (Art. 21 BayEUG), Praktikumsverwaltung (Art. 50 Abs. 3 und 4  BayEUG); Überwachung der Schulpflicht (Art. 57 BayEUG); Mitgestaltung des schulischen Lebens (Art. 62 ff. BayEUG); Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (Art. 86 BayEUG); Durchführung der Schulstatistik (Art. 113b BayEUG); Evaluation und Qualitätsentwicklung (Art. 113c BayEUG); Schulfinanzierung (Art. 4, 10, 19 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz - BaySchFG); Öffentlichkeitsarbeit; Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben zum Zwecke einer erfolgreichen dualen Berufsausbildung (§ 83 Abs.2 BBiG).

 

Auskunftspflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Schülerinnen und Schüler beziehungsweise der Erziehungsberechtigten besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

 

Empfänger

An außerschulische Stellen übermitteln wir Daten unserer Schülerinnen und Schüler nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfbehörden /Art. 95 BayHO)
  • das zuständige Jugendamt (Art. 31 BayEUG)
  • die Träger des Sachaufwands (Art. 10, 19 BaySchFG)
  • die Träger des Aufwands der Schülerbeförderung (Art. 1 Abs. 1 und 5 Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKFrG i.V.m. der Verordnung über die Schülerbeförderung)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die aufnehmende Schule im Falle eines Schulwechsels (Art. 85a Abs. 2 BayEUG, § 39 BaySchO)
  • das Einwohnermeldeamt (bei Abmeldung ausländischer Schüler vom Schulbesuch in Bayern, § 3 Mittelschulordnung - MSO)
  • die jeweils zuständige Handwerkskammer bzw. das jeweils zuständige Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten als Träger überbetrieblicher Unterweisungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 BayEUG i.V.m. § 21 Berufsschulordnung - BSO)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 Berufsbildungsgesetz - BBiG)
  • die Kreisverwaltungsbehörden (Art. 118 BayEUG und Art. 119 BayEUG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem Bayerischen Archivgesetz (BayArchivG)
  • die zuständige Ausländerbehörde, wenn die Schule bei ausländischen Schulpflichtigen feststellt, dass sie nicht über hinreichende Deutschkenntnisse für einen erfolgreichen Schulbesuch verfügen (Art. 85 Abs. 2 BayEUG)
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 Infektionsschutzgesetz - IfSG)
  • Zielschule bei Schulwechsel (Art. 85a Abs. 3 BayEUG)
  • die Ausbildungsbetriebe (art. 85 Abs.1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 1 Berufsschulordnung - BSO)
  • der jeweilige Maßnahmeträger von außerschulischen (Aus-)Bildungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 2 BSO)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Daten in Schülerunterlagen:

Für Daten, die in den Schülerunterlagen gespeichert sind, gelten gemäß § 40 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO), grundsätzlich folgende Speicherfristen:

 

 

Betroffene Daten

Aufbewahrungszeit/
Löschungsfrist

1.

Schülerstammblatt; Abschlusszeugnisse oder sie ersetzende Zeugnisse in Abschrift; Zeugnisse, die schulische Berechtigungen verleihen, in Abschrift; Urkunden, die zum Führen eine Berufsbezeichnung berechtigen, in Abschrift

50 Jahre

2.

Leistungsnachweise

2 Jahre

3.

alle übrigen Daten

1 Jahr

 

Die Löschfristen für die bei Nrn. 1 und 3 genannten Daten beginnen mit Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler die Schule verlässt, für die Leistungsnachweise mit Ablauf des Schuljahres, in dem sie angefertigt wurden.


b) Daten von Lehrkräften

Von Lehrkräften verarbeiten wir Name, Staatsangehörigkeit, Angaben zur Lehrbefähigung und zum Unterrichtseinsatz sowie ggf. weitere Personaldaten, soweit diese zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird bei der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

 

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Lehrkräfte verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG). Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

 

Auskunftspflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Lehrkräfte besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten der Lehrkräfte nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 und 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)
  • die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 IfSG)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Lehrkräften werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).


c) Daten des nicht unterrichtenden Personals

Von nicht unterrichtendem Personal führen wir die Personaldaten, die zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird von der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

 

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten des nicht unterrichtenden Personals verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 BayBG. Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG.).

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten des nicht unterrichtenden Personals nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)
  • die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 IfSG)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz: Daten des nicht unterrichtenden Personals werden von uns grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).

 

d) Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen
(z.B. als Dienstleister oder Handwerker, Vertreter von örtlichen Behörden oder Personen, die sich an die Schule wenden)

Name und Adressdaten
Weitere Daten werden je nach Art des Geschäfts- oder sonstigen Kontakts verarbeitet.

 

Rechtsgrundlage

Als Rechtsgrundlage kommt insbesondere Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO (Einwilligung) und Art. 6 Abs.1 UAbs. 1 Buchst. b DSGVO (Abwicklung eines Vertrags) in Betracht.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient im Rahmen einer Einwilligung dem in der Einwilligung angegebenen Zweck oder bei der Abwicklung eines Vertrages der Erfüllung des jeweiligen Vertrages.

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

 

Dauer der Speicherung

Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweiligen Verarbeitungszwecke erforderlich ist.

 

 

 

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Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Hier finden Sie die aktuellen Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
  • Prüfungsstart an der FOSBOS
    08. Mai 2024

    Rund 27.500 Schülerinnen und Schüler legen Prüfungen zum Fachabitur und Abitur an Beruflichen Oberschulen ab. Kultusministerin Anna Stolz drückt die Daumen.

    MÜNCHEN. Am 10. Mai beginnen für rund 27.500 bayerische Schülerinnen und Schüler die schriftlichen Fachabitur- und Abiturprüfungen an den Fachoberschulen (FOS) und Berufsoberschulen (BOS). Kultusministerin Anna Stolz wünscht den Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern viel Erfolg: „Für die anstehenden Prüfungen wünsche ich Euch allen viel Erfolg und gute Nerven. Denkt immer daran: Auf diesen Tag und diese Prüfungen habt Ihr lange hingearbeitet und Euch mithilfe Eurer Lehrkräfte gut vorbereitet. Ich bin sicher, dass Ihr auch die Prüfungen sicher meistern werdet und drücke Euch ganz fest die Daumen.“ Ein besonderer Dank der Kultusministerin geht an die Lehrkräfte und Schulleitungen, die in den vergangenen beiden Jahren ihre Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zum Fachabitur und Abitur unterstützt und begleitet haben.

    Prüfungstermine:

    · Deutsch: 10. Mai 2024 – Mathematik: 13. Mai 2024 – Profilfach: 15. Mai 2024 – Englisch 17. Mai 2024.

    · Die mündliche Gruppenprüfung im Fach Englisch wurde im Zeitraum vom 15. April bis 3. Mai 2024 durchgeführt.

    · Die Ergänzungsprüfung in der zweiten Fremdsprache zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife fand am 12. April 2024 statt.

    Bei erfolgreichem Abschluss der Prüfungen erhalten die Absolventinnen und Absolventen am 5. Juli 2024 ihr Zeugnis der Fachhochschulreife bzw. der Hochschulreife.

    Berufliche Oberschulen eröffnen gleichwertigen Weg zum Abitur

    Die Beruflichen Oberschulen in Bayern, die die Fach- (FOS) und Berufsoberschulen (BOS) umfassen, ermöglichen neben den Gymnasien einen zweiten, gleichwertigen Weg zu einem Studium an den Hochschulen und Universitäten. Die Fachoberschule baut auf einem mittleren Schulabschluss auf, die Berufsoberschule zusätzlich auf einer abgeschlossenen Berufsausbildung bzw. mehrjähriger Berufserfahrung. Beide Schularten verleihen nach der Jahrgangsstufe 12 die Fachhochschulreife. An der Fachoberschule und der Berufsoberschule können die Schülerinnen und Schüler nach erfolgreichem Abschluss der Jahrgangsstufe 13 zusätzlich die Fachgebundene oder die Allgemeine Hochschulreife erlangen.

    Weitere Informationen zur FOS finden Sie unter: Fachoberschule | Schularten | Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (bayern.de)

    Weitere Informationen zur BOS finden Sie unter: Berufsoberschule | Schularten | Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (bayern.de)

  • Fit für die Zukunft – Landkreis Ebersberg wird als „Digitale Bildungsregion“ ausgezeichnet
    06. Mai 2024

    Herr Amtschef Martin Wunsch verleiht im Rahmen der Initiative „Bildungsregionen in Bayern“ das Qualitätssiegel an den Landkreis Ebersberg.

    MÜNCHEN/POING. Der Landkreis Ebersberg ist schon seit 2015 offiziell „Bildungsregion in Bayern“. Dieses Qualitätssiegel erhalten Regionen, die passgenaue Bildungsangebote schaffen und den Zusammenhalt der verschiedenen Bildungspartner in der Region stärken. Mit der zusätzlichen Auszeichnung als „Digitale Bildungsregion“ wird dem Landkreis nun eine weitere Ehre zuteil. Kultusministerin Anna Stolz betonte im Vorfeld der feierlichen Siegelvergabe: „Der Landkreis Ebersberg hat in den letzten Jahren eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass er die digitale Vernetzung großschreibt und aktiv die Chancen des digitalen Wandels für Schule und Unterricht nutzt. Ich freue mich sehr, dass im Landkreis Ebersberg bereits jetzt die Weichen für die digitale Zukunft in der Region gestellt sind, und wir dies mit der Verleihung des Qualitätssiegels „Digitale Bildungsregion“ nun entsprechend würdigen dürfen.“

    Auch Martin Wunsch, Amtschef im Kultusministerium, der heute im Namen von Kultusministerin Anna Stolz die Ehrung an der Dominik-Brunner-Realschule in Poing vornahm, gratulierte dem Landkreis: „Der Landkreis Ebersberg hat die Auszeichnung als Digitale Bildungsregion mehr als verdient. Mit überzeugenden Konzepten und erfolgreichen Projekten zur digitalen Bildung gestaltet der Landkreis Ebersberg den digitalen Wandel aktiv mit. Davon profitieren nicht nur die Schülerinnen und Schüler, sondern alle Bürgerinnen und Bürger in der Region. Bildungserfolge sind immer Gemeinschaftserfolge. Hierzu gratuliere ich allen Beteiligten, und spreche allen Mitwirkenden für ihren verdienstvollen Einsatz und ihr großes Engagement meinen herzlichen Dank aus.“

    Digitale Bildungsregionen

    Die „Digitalen Bildungsregionen“ sind eine Weiterentwicklung der erfolgreichen Initiative „Bildungsregionen in Bayern“. Die Bildungsregionen sollen ihre bereits bestehenden regionalen Netzwerke und Strukturen nutzen, um zukunftsorientiert einen Schwerpunkt bei der digitalen Bildung zu setzen .

    Die Initiative „Bildungsregionen in Bayern“ wurde 2012 im Einvernehmen mit dem Bayerischen Sozialministerium ins Leben gerufen, um die Bildungs- und Teilhabechancen junger Menschen vor Ort, vom Kindergarten bis zum Eintritt in die Schule und dann bis zum Berufsleben oder zum Studienbeginn, weiter zu erhöhen. Kern der Initiative ist die Vernetzung der Akteure in der Region, um Angebote weiterzuentwickeln und zu erweitern.

    Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Handreichung „Bildungsregionen in Bayern – Weiterentwicklung zu Digitalen Bildungsregionen“ des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Diese steht unter /ministerium/schule-und-ausbildung/bildungsregionen.html zum kostenfreien Download zur Verfügung.

  • Gedenkfeier zum 79. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Dachau
    06. Mai 2024

    Kultusministerin Anna Stolz erinnert an das Leid der Opfer und warnt vor wachsendem Antisemitismus

    DACHAU. Anlässlich des 79. Jahrestages der Befreiung des Konzentrationslagers Dachau gedachte Kultusministerin Anna Stolz am gestrigen Sonntag der Opfer des NS-Regimes, die im KZ-Dachau und seinen Außenlagern interniert waren: „Das Leid der Opfer, der Mut der Befreier und der Einsatz der Überlebenden, die seither die Erinnerung wachhalten, sind uns Mahnung und Auftrag zugleich, denn unser demokratisches Miteinander steht vor großen Herausforderungen!“ Die Kultusministerin betonte die Bedeutung der Erinnerungskultur gerade angesichts aktueller antisemitischer Tendenzen in der Gesellschaft: „Jüdische Menschen werden auf offener Straße angefeindet. Bei Demonstrationen werden widerliche antisemitische Sprechchöre gerufen und sogar in den Parlamenten verleugnen radikale Populisten die dunklen Seiten unserer Geschichte. Gerade deshalb brauchen wir eine starke Erinnerungskultur als wesentlichen Baustein der Erziehung unserer Schülerinnen und Schüler zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern.“

    Karl Freller, Direktor der Stiftung Bayerische Gedenkstätten: „Die Befreiung des KZ Dachau ist mehr als ein historisches Ereignis. Sie mahnt uns vor allem, die Demokratie jeden Tag aufs Neue zu verteidigen. Erheben wir unsere Stimmen gegen Lügen und Hass, gegen Ungerechtigkeit und Unterdrückung.“

    Dr. Gabriele Hammermann, Leiterin der KZ-Gedenkstätte Dachau: „ Exklusion, Rassismus und Antisemitismus waren das Fundament der nationalsozialistischen Konzentrationslager. An diesem Ort wird die Bedeutung demokratischer Werte offenbar und auch, dass wir mehr denn je dafür kämpfen müssen. “

    Mehr als 41.000 Menschen verloren ihr Leben

    Das KZ Dachau bestand als einziges Konzentrationslager während der gesamten zwölf Jahre der NS-Diktatur und diente den anderen Konzentrationslagern als Blaupause; im Hauptlager und den Außenlagern wurden mehr als 41.000 Menschen ermordet. Am 29. April 1945 wurde das Lager durch amerikanische Truppen befreit. Die Gedenkstätte des ehemaligen Konzentrationslagers geht auf die Initiative überlebender Häftlinge zurück, die sich im Comité International de Dachau (CID) zusammengeschlossen haben. Seit 2003 ist die Stiftung Bayerische Gedenkstätten – gemeinsam mit dem CID – für die KZ-Gedenkstätte Dachau verantwortlich.

    Gedenkstätte als Lernort für Demokratie und Toleranz

    Ein lebendiges und kritisches Geschichtsbewusstsein ist bei der Erziehung junger Menschen zur politischen Mündigkeit unverzichtbar. Den Gedenkstätten kommt dabei als Lernorten für Demokratie und Toleranz eine besondere Bedeutung zu. Im Jahr 2023 haben nahezu eine Million Menschen aus aller Welt die Gedenkstätte Dachau besucht. Im LehrplanPlus der bayerischen Gymnasien und Realschulen ist der Besuch einer Gedenkstätte bereits verpflichtend verankert. Im Koalitionsvertrag zur aktuellen Legislatur haben beide Partner sich zudem darauf verständigt, dass künftig jeder junge Mensch im Laufe seines Schullebens eine KZ-Gedenkstätte besuchen soll.

    Bauliche Weiterentwicklung der Gedenkstätte

    Mit dem „Gesamtkonzept Erinnerungskultur“ hat die Bayerische Staatsregierung den Rahmen für die Weiterentwicklung der zentralen Erinnerungsorte abgesteckt. In der Gedenkstätte Dachau werden in einem ersten Schritt die beiden denkmalgeschützten rekonstruierten Häftlingsbaracken zu einem modernen Bildungszentrum mit sechs neuen Seminarräumen und zu einem neuen Ausstellungsort über das Leben der Häftlinge im Lager ausgebaut. Der Freistaat trägt mit rd. 20 Mio. Euro mehr als die Hälfte der Investitionskosten von insgesamt rd. 38 Mio. Euro.

    Weitere Informationen finden Sie hier:

    · Startseite - KZ Gedenkstätte Dachau (kz-gedenkstaette-dachau.de)

    · Die Stiftung Bayerische Gedenkstätten — Stiftung Bayerische Gedenkstätten (stiftung-bayerische-gedenkstaetten.de)

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Staatliche Berufsschule München-Land • Graf – Lehndorff – Str. 28 • D-81929 MÜNCHEN

Telefon: 089/9455190 • Fax: 089/94551929 • Email: sekretariat@bszml.de

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