Eine Anmeldung für die Fachakademie Sozialpädagogik ist online möglich. Informationen zur Anmeldung unter der jeweiligen Seite auf unserer Homepage! *** Die Anmeldung für das Berufsgrundschuljahr Hauswirtschaft und Landwirtschaft laufen aktuell. Anmeldung Online möglich

Datenschutzerklärung

Datenschutzhinweise

A) Allgemeine Informationen

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Staatl. Berufliches Schulzentrum München-Land
Graf-Lehndorff-Str. 28
81929 München
Tel. 089 9455190
Fax 089 945519 29
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Schulleiter: Jörg Schnadel, StD

Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten

Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Staatl. Beruflichen Schulzentrums München-Land

Graf-Lehndorff-Str. 28
81929 München
Tel. 089/9455190
Fax 089/94551929
e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten

Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, den das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) den Schulen zuweist.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit im Folgenden nichts anderes angegeben ist, aus Art. 85 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetztes (BayEUG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung der schulischen Aufgaben erforderlichen Daten zu verarbeiten.

Empfänger von personenbezogenen Daten

Der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme erfolgt grundsätzlich durch

das Medienzentrum des Landratsamtes München-Land in unserem Auftrag.

Für einzelne Verfahren setzen wir weitere Auftragsverarbeiter ein.

Auf Anforderung werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt.

 

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Ihre Rechte

Als Betroffener einer Datenverarbeitung haben Sie die folgenden Rechte:

  • Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
  • Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).

 

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Unabhängig davon besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, den Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Adresse: Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Telefon: 089 212672-0
Telefax: 089 212672-50

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/ 

 

Weitere Informationen

Für nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten können Sie uns unter den oben (zu Beginn von A) genannten Kontaktdaten erreichen.

 

 B) Informationen zum Internetauftritt

Technische Umsetzung

Unser Webserver wird durch die Firma Hetzner Online AG betrieben.

Anschrift:
Hetzner Online AG
Industriestr. 25
91710 Gunzenhausen 
Deutschland

Tel.: 09831 505-0
Fax: 09831 505-3
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

 

Die von Ihnen im Rahmen des Besuchs unseres Webauftritts übermittelten personenbezogenen Daten werden daher durch diesen Auftragsverarbeiter in unserem Auftrag verarbeitet.

 

Protokollierung

Wenn Sie diese oder andere Internetseiten aufrufen, übermitteln Sie über Ihren Internetbrowser Daten an unseren Webserver. Die folgenden Daten werden während einer laufenden Verbindung zur Kommunikation zwischen Ihrem Internetbrowser und unserem Webserver aufgezeichnet:

  • Datum und Uhrzeit der Anforderung
  • Name der angeforderten Datei
  • Seite, von der aus die Datei angefordert wurde
  • Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.)
  • verwendete Internetbrowser und verwendetes Betriebssystem
  • vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
  • übertragene Datenmenge.

Aus Gründen der technischen Sicherheit, insbesondere zur Abwehr von Angriffsversuchen auf unseren Webserver, werden diese Daten von uns gespeichert. Nach spätestens sieben Tagen werden die Daten durch Verkürzung der IP-Adresse auf Domain-Ebene anonymisiert, so dass es nicht mehr möglich ist, einen Bezug auf einzelne Nutzer herzustellen. 

 

Aktive Komponenten

Wir verwenden keine aktiven Komponenten wie Javascript, Java-Applets oder Active-X-Controls.

 

Cookies

Beim Zugriff auf dieses Internetangebot werden von uns Cookies (kleine Dateien) auf Ihrem Gerät gespeichert, die für die Dauer Ihres Besuches auf der Internetseite gültig sind („session-cookies“). Wir verwenden diese ausschließlich während Ihres Besuchs unserer Internetseite. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie die Verwendung von Cookies akzeptieren, diese Funktion kann aber durch die Einstellung des Internetbrowsers von Ihnen für die laufende Sitzung oder dauerhaft abgeschaltet werden. Nach Ende Ihres Besuches wird Ihr Browser diese Cookies automatisch löschen.

 

Auswertung des Nutzungsverhaltens (Webtracking-Systeme; Reichweitenmessung)

Programme zur Auswertung des Nutzerverhaltens werden von uns nicht eingesetzt.

 

Online-Anmeldung: Schulantrag Online

Zum Zwecke der Erfassung personenbezogener Daten für die Schulverwaltung haben
wir als Verarbeiter die Firma Güntner intelligente IT-Lösungen beauftragt.

Anschrift:
Güntner intelligente IT-Lösungen
Theisseil 23
92637 Weiden

Das Internetmodul SchulantragOnline unterstützt die Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung zur E-Government Initiative. Durch Eingabe personenbezogener Daten können alle benötigten Formulare für die Schuleinschreibung und für den Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges über das Internet erstellt werden. Die eingegebenen Daten stehen auf einem gesicherten Server zum Import für das Schulverwaltungsprogramm zur Verfügung. Die komplette Abwicklung erfolgt über verschlüsselte Verbindungen. Als Vertragsgrundlage gelten die DSGVO sowie das Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG)



C) Informationen zu weiteren Verarbeitungen

Zur Erfüllung schulischer Aufgaben (Art. 2 BayEUG) verarbeiten wir personenbezogene Daten über folgende Personengruppen:

a) Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten

Bei den Daten von Schülerinnen und Schülern handelt es sich insbesondere um Name, Adressdaten, Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit (soweit für die Schulpraxis erforderlich), Migrationshintergrund (Geburtsland, Jahr des Zuzugs nach Deutschland, Muttersprache deutsch/nicht deutsch), Leistungsdaten, Daten zur schulischen und beruflichen Vorbildung sowie zur Berufsausbildung. Ggf. werden auch besondere pädagogische Fördermaßnahmen, z.B. Empfehlungen zur Schullaufbahn, Schulversäumnisse und Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 BayEUG gespeichert.

Bei den Daten von den Erziehungsberechtigten handelt es sich insbesondere um Name und Adressdaten sowie Angaben zum Sorgerecht.

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Herausgabe eines Jahresberichts für die Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten beruht auf Art. 85 Abs. 3 BayEUG, gegebenenfalls im Hinblick auf Fotos auf einer Einwilligung.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Name und Adressdaten der Erziehungsberechtigten sowie von Angaben zum Sorgerecht ist Art. 85 Abs. 1 Satz 3 BayEUG.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere folgenden spezifischen Zwecken:

Kommunikation mit Erziehungsberechtigten (Art. 2 Abs. 4 BayEUG), Dokumentation von Schüler- und Schülerleistungsdaten, Zeugniserstellung (Art. 52, 85a BayEUG und Bestimmungen der Schulordnungen und der Lehrerdienstordnung); Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Art. 19 BayEUG); Einsatz Mobiler Sonderpädagogischer Dienste (Art. 21 BayEUG), Praktikumsverwaltung (Art. 50 Abs. 3 und 4  BayEUG); Überwachung der Schulpflicht (Art. 57 BayEUG); Mitgestaltung des schulischen Lebens (Art. 62 ff. BayEUG); Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (Art. 86 BayEUG); Durchführung der Schulstatistik (Art. 113b BayEUG); Evaluation und Qualitätsentwicklung (Art. 113c BayEUG); Schulfinanzierung (Art. 4, 10, 19 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz - BaySchFG); Öffentlichkeitsarbeit; Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben zum Zwecke einer erfolgreichen dualen Berufsausbildung (§ 83 Abs.2 BBiG).

 

Auskunftspflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Schülerinnen und Schüler beziehungsweise der Erziehungsberechtigten besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

 

Empfänger

An außerschulische Stellen übermitteln wir Daten unserer Schülerinnen und Schüler nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfbehörden /Art. 95 BayHO)
  • das zuständige Jugendamt (Art. 31 BayEUG)
  • die Träger des Sachaufwands (Art. 10, 19 BaySchFG)
  • die Träger des Aufwands der Schülerbeförderung (Art. 1 Abs. 1 und 5 Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKFrG i.V.m. der Verordnung über die Schülerbeförderung)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die aufnehmende Schule im Falle eines Schulwechsels (Art. 85a Abs. 2 BayEUG, § 39 BaySchO)
  • das Einwohnermeldeamt (bei Abmeldung ausländischer Schüler vom Schulbesuch in Bayern, § 3 Mittelschulordnung - MSO)
  • die jeweils zuständige Handwerkskammer bzw. das jeweils zuständige Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten als Träger überbetrieblicher Unterweisungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 BayEUG i.V.m. § 21 Berufsschulordnung - BSO)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 Berufsbildungsgesetz - BBiG)
  • die Kreisverwaltungsbehörden (Art. 118 BayEUG und Art. 119 BayEUG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem Bayerischen Archivgesetz (BayArchivG)
  • die zuständige Ausländerbehörde, wenn die Schule bei ausländischen Schulpflichtigen feststellt, dass sie nicht über hinreichende Deutschkenntnisse für einen erfolgreichen Schulbesuch verfügen (Art. 85 Abs. 2 BayEUG)
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 Infektionsschutzgesetz - IfSG)
  • Zielschule bei Schulwechsel (Art. 85a Abs. 3 BayEUG)
  • die Ausbildungsbetriebe (art. 85 Abs.1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 1 Berufsschulordnung - BSO)
  • der jeweilige Maßnahmeträger von außerschulischen (Aus-)Bildungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 2 BSO)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Daten in Schülerunterlagen:

Für Daten, die in den Schülerunterlagen gespeichert sind, gelten gemäß § 40 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO), grundsätzlich folgende Speicherfristen:

 

 

Betroffene Daten

Aufbewahrungszeit/
Löschungsfrist

1.

Schülerstammblatt; Abschlusszeugnisse oder sie ersetzende Zeugnisse in Abschrift; Zeugnisse, die schulische Berechtigungen verleihen, in Abschrift; Urkunden, die zum Führen eine Berufsbezeichnung berechtigen, in Abschrift

50 Jahre

2.

Leistungsnachweise

2 Jahre

3.

alle übrigen Daten

1 Jahr

 

Die Löschfristen für die bei Nrn. 1 und 3 genannten Daten beginnen mit Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler die Schule verlässt, für die Leistungsnachweise mit Ablauf des Schuljahres, in dem sie angefertigt wurden.


b) Daten von Lehrkräften

Von Lehrkräften verarbeiten wir Name, Staatsangehörigkeit, Angaben zur Lehrbefähigung und zum Unterrichtseinsatz sowie ggf. weitere Personaldaten, soweit diese zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird bei der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

 

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Lehrkräfte verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG). Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

 

Auskunftspflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Lehrkräfte besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten der Lehrkräfte nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 und 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)
  • die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 IfSG)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Lehrkräften werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).


c) Daten des nicht unterrichtenden Personals

Von nicht unterrichtendem Personal führen wir die Personaldaten, die zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird von der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

 

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten des nicht unterrichtenden Personals verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 BayBG. Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG.).

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten des nicht unterrichtenden Personals nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)
  • die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 IfSG)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz: Daten des nicht unterrichtenden Personals werden von uns grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).

 

d) Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen
(z.B. als Dienstleister oder Handwerker, Vertreter von örtlichen Behörden oder Personen, die sich an die Schule wenden)

Name und Adressdaten
Weitere Daten werden je nach Art des Geschäfts- oder sonstigen Kontakts verarbeitet.

 

Rechtsgrundlage

Als Rechtsgrundlage kommt insbesondere Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO (Einwilligung) und Art. 6 Abs.1 UAbs. 1 Buchst. b DSGVO (Abwicklung eines Vertrags) in Betracht.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient im Rahmen einer Einwilligung dem in der Einwilligung angegebenen Zweck oder bei der Abwicklung eines Vertrages der Erfüllung des jeweiligen Vertrages.

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

 

Dauer der Speicherung

Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweiligen Verarbeitungszwecke erforderlich ist.

 

 

 

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Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Hier finden Sie die aktuellen Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
  • Starkes Face-off in der Eishockey-Stadt: Landshut erhält zwei „Partnerschulen des Wintersports“
    15. Mai 2026

    In der niederbayerischen Hauptstadt gehört Eishockey seit Jahrzehnten fest zur sportlichen DNA. Damit in Zukunft der anspruchsvolle Balanceakt zwischen Schule und Nachwuchsleistungssport für junge Kufen-Asse noch besser gelingt, werden das Hans-Leinberger-Gymnasium Landshut und die Staatliche Realschule Landshut ab dem Schuljahr 2026/2027 zu offiziellen bayerischen „Partnerschulen des Wintersports“ für die Sportart Eishockey ernannt. Der Startschuss erfolgt zunächst in den fünften Klassen und wird in den folgenden Jahren schrittweise aufgebaut.

    Kultusministerin Anna Stolz blickt mit großer Vorfreude auf die neue Kooperation: „Landshut atmet Eishockey! Deshalb freue ich mich sehr, dass wir an diesem traditionsreichen Standort mit der Staatlichen Realschule und dem Hans-Leinberger-Gymnasium gleich zwei neue ‚Partnerschulen des Wintersports‘ für die Sportart Eishockey zum neuen Schuljahr etablieren. Wir schaffen dadurch ein starkes Powerplay von schulischer Bildung und leistungssportlicher Förderung für unsere talentierten Nachwuchsathleten – und zwar auf allerhöchstem Niveau! Denn nur wenn Schule und Leistungssport Hand in Hand gehen, können sich unsere jungen Persönlichkeiten optimal entfalten und ihre Träume verwirklichen. Mein großer Dank gilt unseren engagierten Lehrkräften, Trainern und Partnern, dass sie unsere Schülerinnen und Schüler so leidenschaftlich und mit Rat und Tat auf ihrem Weg begleiten.“

    Anton Weitl, Präsident des Bayerischen Eissport-Verbands, betont in diesem Zusammenhang: „Mit der Ernennung der vorgenannten Schulen zu ‚Partnerschulen des Wintersports‘ ist am Landesstützpunkt für Eishockey in Landshut ein weiterer Schritt zu Förderung des Nachwuchsleistungssports ermöglicht worden. Der Bayerische Eissport-Verband e.V. dankt allen Beteiligten, die mit ihrer Unterstützung diesen Weg geebnet haben und wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten für die Förderung des Nachwuchsleistungssports einsetzen. Die Förderung des Nachwuchsleistungssports ist eine der Hauptaufgaben des Bayerischen Eissport-Verbandes e.V. und wird in Landshut in Zusammenarbeit mit den Schulen, der Stadt Landshut und dem EV Landshut durchgeführt.“

    Auch der neue Landshuter Oberbürgermeister Dr. Thomas Haslinger hatte das Projekt in den vergangenen Jahren entschlossen vorangetrieben, sodass bei ihm die Freude über den Zuschlag dementsprechend groß ist: „Der EV Landshut leistet seit vielen Jahrzehnten eine bundesweit anerkannte, herausragende Jugendarbeit, die auch der deutschen Eishockey-Nationalmannschaft zugutekommt. Davon zeugen mehrere Dutzend Auswahlspieler und zahlreiche Medaillengewinner bei Weltmeisterschaften und Olympischen Spielen. Durch die neuen ‚Partnerschulen des Wintersports‘ erhalten junge Talente nun die Möglichkeit, diese optimale sportliche Förderung vor Ort besser mit einer fundierten schulischen Ausbildung in Einklang zu bringen. Damit greifen wir einen langgehegten Wunsch des Vereins, von Eltern und Nachwuchssportlern auf und stärken nicht nur die Jugendarbeit des EVL, sondern den Eishockeystandort Landshut insgesamt. Ich bin sicher: Auch andere Sportarten können mittel- und langfristig von den neuen Einrichtungen profitieren. Mein Dank gilt Ministerpräsident Markus Söder, Kultusministerin Anna Stolz und der ganzen Staatsregierung, die dieses Projekt von der ersten Idee an unterstützt haben und nun möglich machen.“

    Die neue Kooperation ist das Ergebnis intensiver Abstimmungen zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus und den beiden Schulen, dem federführend zuständigen Bayerischen Eissport-Verband (BEV) und dem EV Landshut als kooperierender Verein sowie der Stadt Landshut.

    Hintergrundinformationen:

    Die „Partnerschulen des Wintersports“ sind ein zentrales gemeinsames Projekt des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und des Deutschen und Bayerischen Skiverbandes in koordinierender Funktion für den ebenso eingebundenen Bayerischen Eissport-Verband und den Bayerischen Bob- und Schlittensportverband zur Förderung von Nachwuchstalenten im olympischen Wintersport in den Jahrgangsstufen 5 mit 8. Die insgesamt 36 Partnerschulen arbeiten dabei eng mit den beteiligten Sportfachverbänden des olympischen Wintersports und ihren örtlichen Vereinen zusammen und bieten so ein Umfeld, das hochwertige Bildung und Nachwuchsleistungssport miteinander verbindet. Ziel der „Partnerschulen des Wintersports“ ist es, junge Wintersporttalente heimatortnah zu unterstützen, dass sie Schule und Leistungssport möglichst optimal miteinander vereinbaren können, ehe entsprechend dem Konzentrationsgedanken im deutschen Spitzensport in der Regel ab der Jahrgangstufe 9 ein Wechsel an eine der „Eliteschulen des Sports“ vorgesehen ist. Wie alle Schule-Leistungssport-Verbundsysteme in Bayern basieren auch die „Partnerschulen des Wintersports“ auf einer klaren Aufgabentrennung für die schulische bzw. leistungssportliche Ausbildung. So können die Schulen beispielsweise schulische Abläufe flexibler organisieren, indem sie etwa Unterricht und Trainingszeiten sowie Prüfungstermine und Wettkämpfe der Schülerinnen und Schüler aufeinander abstimmen und versäumten Unterricht nachführen. Der Freistaat Bayern unterstützt die Schulen bei der flexiblen Organisation der schulischen Abläufe. Zudem werden die Schülerinnen und Schüler vor Ort durch die Sportfachverbände (und ihre kooperierenden Vereine) sportlich betreut und in ihrer Leistungsentwicklung gefördert.

    Weitere Informationen erhalten Sie unter Partnerschulen des Leistungssport | Sport | Inhalte | Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

  • Auf geht´s zum Endspurt
    13. Mai 2026

    An Bayerns Beruflichen Oberschulen (FOSBOS) starten die schriftlichen Abschlussprüfungen.

    Mit voller Konzentration ins Finale – für ca. 24.500 bayerische Schülerinnen und Schüler beginnen am Freitag die schriftlichen Fachabitur- und Abiturprüfungen an den Fachoberschulen (FOS) und Berufsoberschulen (BOS). Zusammen mit ihren Lehrkräften haben sie sich intensiv auf diesen großen Moment vorbereitet. Auch Kultusministerin Anna Stolz fiebert mit den Prüflingen mit und drückt ihnen ganz fest die Daumen: „Ihr habt einen echtenLern- und Vorbereitungsmarathonhinter Euch – jetzt biegt Ihr auf die Zielgerade ein, um Euch für Euer großes Engagement und Durchhaltevermögen zu belohnen! Geht mit Zuversicht in die Prüfungen! Ihr habt das Wissen und das Können, um diese Herausforderung zu meistern. Ich wünsche Euch dafür viel Power, maximalen Erfolg und natürlich auch das nötige Quäntchen Glück. Ihr schafft das!“ Zudem dankt die Kultusministerin allen Lehrkräften und Schulleitungen, die ihre Schülerinnen und Schüler in den vergangenen beiden Jahren auf dem Weg zum Fachabitur und Abitur begleitet und ihnen stets zur Seite gestanden haben.

    Prüfungstermine:

    • Deutsch: Freitag, 15. Mai 2026
    • Profilfach: Montag, 18. Mai 2026
    • Mathematik: Mittwoch, 20. Mai 2026
    • Englisch: Freitag, 22. Mai 2026

    Die mündliche Gruppenprüfung im Fach Englisch wurde im Zeitraum vom 13. April bis 30. April 2026 durchgeführt. Die Ergänzungsprüfung in der zweiten Fremdsprache zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife fand am 7. Mai 2026 statt.

    Bei erfolgreichem Abschluss der Prüfungen erhalten die Absolventinnen und Absolventen am 8. Juli 2026 ihr Zeugnis der Fachhochschulreife bzw. der Hochschulreife.

    Berufliche Oberschulen eröffnen gleichwertigen Weg zum Abitur

    Die Beruflichen Oberschulen in Bayern, welche die Fachober- (FOS) und Berufsoberschulen (BOS) umfassen, ermöglichen neben den Gymnasien einen zweiten, gleichwertigen Weg zu einem Studium an den Hochschulen und Universitäten. Die Fachoberschule baut auf einem mittleren Schulabschluss auf, die Berufsoberschule zusätzlich auf einer abgeschlossenen Berufsausbildung bzw. mehrjähriger Berufserfahrung. Beide Schularten verleihen nach der Jahrgangsstufe 12 die Fachhochschulreife. An der Fachoberschule und der Berufsoberschule können die Schülerinnen und Schüler nach erfolgreichem Abschluss der Jahrgangsstufe 13 zusätzlich die Fachgebundene oder die Allgemeine Hochschulreife erlangen.

    Weitere Informationen zur FOS finden Sie unter: Fachoberschule | Schularten | Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (bayern.de)

    Weitere Informationen zur BOS finden Sie unter: Berufsoberschule | Schularten | Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (bayern.de)

  • Innovationspreis isi NEO 2026 geht an neun Schulen
    11. Mai 2026

    Im Rahmen eines Festaktes wurden neun bayerische Schulen mit dem Innovationspreis isi NEO ausgezeichnet. Die Wettbewerbsrunde im Schuljahr 2025/2026 richtete sich an Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen.

    Kultusministerin Anna Stolz betont als Vorsitzende der Stiftung Bildungspakt Bayern: „Mit dem isi NEO verleihen wir einen Preis, der konsequent in die Zukunft weist. Die ausgezeichneten Grund-, Mittel- und Förderschulen leisten echte Pionierarbeit für moderne Bildungsprozesse und sind zugleich Aushängeschilder einer starken, zukunftsorientierten Bildungslandschaft im Freistaat. Mein persönlicher Dank gilt allen Bewerberschulen für ihre innovativen Ideen und ihr herausragendes Engagement.“

    Martin Wunsch, Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, unterstreicht: „Die prämierten Schulen zeigen, dass sich der Einsatz für eine innovative Schulentwicklung lohnt. Schulen, die ihre Stärken kennen, können Bildungsprozesse auch stärkenorientiert gestalten und ihren Schülerinnen und Schülern besondere Bildungschancen eröffnen – durch innovative pädagogische Ansätze, Agilität in der Schulentwicklung oder Schwerpunkte in aktuellen Themenfeldern. Angesichts der vielen gesellschaftlichen Herausforderungen setzt der isi NEO ein starkes Zeichen für Qualität und Nachhaltigkeit bei der Entwicklung guter Schul- und Unterrichtspraxis in Bayern.“

    Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., erklärt: „Mit dem isi NEO zeichnen wir beeindruckende Beispiele für eine innovative Bildungskultur und konsequente, systematische Schulentwicklung aus. Die vorgestellten Konzepte machen deutlich, wie die Schularten ihre individuellen Stärken entfalten und zugleich den gesellschaftlichen Wandel aktiv einbeziehen. Sie zeigen zudem, wie wertvoll der enge Austausch mit den Unternehmen der bayerischen Wirtschaft ist. Die prämierten Schulen haben ihre Entwicklung erfolgreich und nachhaltig vorangetrieben und sich den Preis wahrlich verdient.“

    Informationen zum Schulinnovationspreis isi NEO:

    Mit dem isi NEO 2026 zeichnet die Stiftung Bildungspakt Bayern Schulen aus, die im Kontext des schulischen Lernens und Lehrens entsprechend dem gesellschaftlichen Wandel innovative und erfolgreiche Ideen entwickelt und realisiert haben. Der Fokus liegt dabei auf der Verdeutlichung von spezifischen schuleigenen Stärken, Schwerpunkten oder pädagogischen Ansätzen, die zu einer Verbesserung der Bildungsqualität beitragen. Gesucht sind also Schulen, die neue Wege gehen und auf diese Weise eine „gute Praxis“ entwickeln, von der sich andere Schulen anregen lassen oder lernen können. Gefördert wird der Preis von der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.

    • Die Schulen konnten Wettbewerbsbeiträge zu den folgenden Themen einreichen:
    • Innovative Lernräume und Lernsettings
    • Bildung für nachhaltige Entwicklung
    • Wertebildung und Demokratieerziehung
    • Resilienz
    • Agile Schulentwicklung
    • Kooperationen
    • Kommunikation
    • Ressourcenmanagement

    Von den 56 teilnehmenden Schulen wurden pro Schulart drei Preisträger nominiert. Der erste Platz ist mit je 3.000 Euro dotiert, der zweite mit je 2.000 Euro und der dritte mit je 1.000 Euro.

    Die Preisträger des isi NEO 2026 sind:

    Grundschulen

    1. Preis: Friedrich-Rückert-Grundschule Schweinfurt

    2. Preis: Grundschule Pfronten

    3. Preis: Grundschule Cham

    Mittelschulen

    1. Preis: Pestalozzi-Mittelschule Regensburg

    2. Preis: Johannes-Kern-Mittelschule Schwabach

    3. Preis: Mittelschule Mühldorf a. Inn

    Förderschulen

    1. Preis: Sonderpädagogisches Förderzentrum Dachauer Straße 98 Nadistraße München Mitte 1

    2. Preis: Heinrich-Sinz-Schule

    Sonderpädagogisches Förderzentrum Ichenhausen

    3. Preis: Phoenix-Schule München Priv. kond. Förderzentrum,

    Förderschwerpunkt körperl. und motor. Entwicklung

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Staatl. Berufliches Schulzentrum München-Land

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