Datenschutzerklärung

Datenschutzhinweise

A) Allgemeine Informationen

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Staatl. Berufliches Schulzentrum München-Land
Graf-Lehndorff-Str. 28
81929 München
Tel. 089 9455190
Fax 089 945519 29
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Schulleiter: Jörg Schnadel, StD

Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten

Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Staatl. Beruflichen Schulzentrums München-Land

Graf-Lehndorff-Str. 28
81929 München
Tel. 089/9455190
Fax 089/94551929
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Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten

Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, den das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) den Schulen zuweist.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit im Folgenden nichts anderes angegeben ist, aus Art. 85 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetztes (BayEUG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung der schulischen Aufgaben erforderlichen Daten zu verarbeiten.

Empfänger von personenbezogenen Daten

Der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme erfolgt grundsätzlich durch

das Medienzentrum des Landratsamtes München-Land in unserem Auftrag.

Für einzelne Verfahren setzen wir weitere Auftragsverarbeiter ein.

Auf Anforderung werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt.

 

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Ihre Rechte

Als Betroffener einer Datenverarbeitung haben Sie die folgenden Rechte:

  • Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
  • Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).

 

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Unabhängig davon besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, den Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Adresse: Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Telefon: 089 212672-0
Telefax: 089 212672-50

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/ 

 

Weitere Informationen

Für nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten können Sie uns unter den oben (zu Beginn von A) genannten Kontaktdaten erreichen.

 

 B) Informationen zum Internetauftritt

Technische Umsetzung

Unser Webserver wird durch die Firma Hetzner Online AG betrieben.

Anschrift:
Hetzner Online AG
Industriestr. 25
91710 Gunzenhausen 
Deutschland

Tel.: 09831 505-0
Fax: 09831 505-3
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

 

Die von Ihnen im Rahmen des Besuchs unseres Webauftritts übermittelten personenbezogenen Daten werden daher durch diesen Auftragsverarbeiter in unserem Auftrag verarbeitet.

 

Protokollierung

Wenn Sie diese oder andere Internetseiten aufrufen, übermitteln Sie über Ihren Internetbrowser Daten an unseren Webserver. Die folgenden Daten werden während einer laufenden Verbindung zur Kommunikation zwischen Ihrem Internetbrowser und unserem Webserver aufgezeichnet:

  • Datum und Uhrzeit der Anforderung
  • Name der angeforderten Datei
  • Seite, von der aus die Datei angefordert wurde
  • Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.)
  • verwendete Internetbrowser und verwendetes Betriebssystem
  • vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
  • übertragene Datenmenge.

Aus Gründen der technischen Sicherheit, insbesondere zur Abwehr von Angriffsversuchen auf unseren Webserver, werden diese Daten von uns gespeichert. Nach spätestens sieben Tagen werden die Daten durch Verkürzung der IP-Adresse auf Domain-Ebene anonymisiert, so dass es nicht mehr möglich ist, einen Bezug auf einzelne Nutzer herzustellen. 

 

Aktive Komponenten

Wir verwenden keine aktiven Komponenten wie Javascript, Java-Applets oder Active-X-Controls.

 

Cookies

Beim Zugriff auf dieses Internetangebot werden von uns Cookies (kleine Dateien) auf Ihrem Gerät gespeichert, die für die Dauer Ihres Besuches auf der Internetseite gültig sind („session-cookies“). Wir verwenden diese ausschließlich während Ihres Besuchs unserer Internetseite. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie die Verwendung von Cookies akzeptieren, diese Funktion kann aber durch die Einstellung des Internetbrowsers von Ihnen für die laufende Sitzung oder dauerhaft abgeschaltet werden. Nach Ende Ihres Besuches wird Ihr Browser diese Cookies automatisch löschen.

 

Auswertung des Nutzungsverhaltens (Webtracking-Systeme; Reichweitenmessung)

Programme zur Auswertung des Nutzerverhaltens werden von uns nicht eingesetzt.

 

Online-Anmeldung: Schulantrag Online

Zum Zwecke der Erfassung personenbezogener Daten für die Schulverwaltung haben
wir als Verarbeiter die Firma Güntner intelligente IT-Lösungen beauftragt.

Anschrift:
Güntner intelligente IT-Lösungen
Theisseil 23
92637 Weiden

Das Internetmodul SchulantragOnline unterstützt die Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung zur E-Government Initiative. Durch Eingabe personenbezogener Daten können alle benötigten Formulare für die Schuleinschreibung und für den Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges über das Internet erstellt werden. Die eingegebenen Daten stehen auf einem gesicherten Server zum Import für das Schulverwaltungsprogramm zur Verfügung. Die komplette Abwicklung erfolgt über verschlüsselte Verbindungen. Als Vertragsgrundlage gelten die DSGVO sowie das Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG)



C) Informationen zu weiteren Verarbeitungen

Zur Erfüllung schulischer Aufgaben (Art. 2 BayEUG) verarbeiten wir personenbezogene Daten über folgende Personengruppen:

a) Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten

Bei den Daten von Schülerinnen und Schülern handelt es sich insbesondere um Name, Adressdaten, Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit (soweit für die Schulpraxis erforderlich), Migrationshintergrund (Geburtsland, Jahr des Zuzugs nach Deutschland, Muttersprache deutsch/nicht deutsch), Leistungsdaten, Daten zur schulischen und beruflichen Vorbildung sowie zur Berufsausbildung. Ggf. werden auch besondere pädagogische Fördermaßnahmen, z.B. Empfehlungen zur Schullaufbahn, Schulversäumnisse und Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 BayEUG gespeichert.

Bei den Daten von den Erziehungsberechtigten handelt es sich insbesondere um Name und Adressdaten sowie Angaben zum Sorgerecht.

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Herausgabe eines Jahresberichts für die Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten beruht auf Art. 85 Abs. 3 BayEUG, gegebenenfalls im Hinblick auf Fotos auf einer Einwilligung.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Name und Adressdaten der Erziehungsberechtigten sowie von Angaben zum Sorgerecht ist Art. 85 Abs. 1 Satz 3 BayEUG.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere folgenden spezifischen Zwecken:

Kommunikation mit Erziehungsberechtigten (Art. 2 Abs. 4 BayEUG), Dokumentation von Schüler- und Schülerleistungsdaten, Zeugniserstellung (Art. 52, 85a BayEUG und Bestimmungen der Schulordnungen und der Lehrerdienstordnung); Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Art. 19 BayEUG); Einsatz Mobiler Sonderpädagogischer Dienste (Art. 21 BayEUG), Praktikumsverwaltung (Art. 50 Abs. 3 und 4  BayEUG); Überwachung der Schulpflicht (Art. 57 BayEUG); Mitgestaltung des schulischen Lebens (Art. 62 ff. BayEUG); Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (Art. 86 BayEUG); Durchführung der Schulstatistik (Art. 113b BayEUG); Evaluation und Qualitätsentwicklung (Art. 113c BayEUG); Schulfinanzierung (Art. 4, 10, 19 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz - BaySchFG); Öffentlichkeitsarbeit; Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben zum Zwecke einer erfolgreichen dualen Berufsausbildung (§ 83 Abs.2 BBiG).

 

Auskunftspflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Schülerinnen und Schüler beziehungsweise der Erziehungsberechtigten besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

 

Empfänger

An außerschulische Stellen übermitteln wir Daten unserer Schülerinnen und Schüler nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfbehörden /Art. 95 BayHO)
  • das zuständige Jugendamt (Art. 31 BayEUG)
  • die Träger des Sachaufwands (Art. 10, 19 BaySchFG)
  • die Träger des Aufwands der Schülerbeförderung (Art. 1 Abs. 1 und 5 Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKFrG i.V.m. der Verordnung über die Schülerbeförderung)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die aufnehmende Schule im Falle eines Schulwechsels (Art. 85a Abs. 2 BayEUG, § 39 BaySchO)
  • das Einwohnermeldeamt (bei Abmeldung ausländischer Schüler vom Schulbesuch in Bayern, § 3 Mittelschulordnung - MSO)
  • die jeweils zuständige Handwerkskammer bzw. das jeweils zuständige Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten als Träger überbetrieblicher Unterweisungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 BayEUG i.V.m. § 21 Berufsschulordnung - BSO)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 Berufsbildungsgesetz - BBiG)
  • die Kreisverwaltungsbehörden (Art. 118 BayEUG und Art. 119 BayEUG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem Bayerischen Archivgesetz (BayArchivG)
  • die zuständige Ausländerbehörde, wenn die Schule bei ausländischen Schulpflichtigen feststellt, dass sie nicht über hinreichende Deutschkenntnisse für einen erfolgreichen Schulbesuch verfügen (Art. 85 Abs. 2 BayEUG)
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 Infektionsschutzgesetz - IfSG)
  • Zielschule bei Schulwechsel (Art. 85a Abs. 3 BayEUG)
  • die Ausbildungsbetriebe (art. 85 Abs.1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 1 Berufsschulordnung - BSO)
  • der jeweilige Maßnahmeträger von außerschulischen (Aus-)Bildungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 2 BSO)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Daten in Schülerunterlagen:

Für Daten, die in den Schülerunterlagen gespeichert sind, gelten gemäß § 40 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO), grundsätzlich folgende Speicherfristen:

 

 

Betroffene Daten

Aufbewahrungszeit/
Löschungsfrist

1.

Schülerstammblatt; Abschlusszeugnisse oder sie ersetzende Zeugnisse in Abschrift; Zeugnisse, die schulische Berechtigungen verleihen, in Abschrift; Urkunden, die zum Führen eine Berufsbezeichnung berechtigen, in Abschrift

50 Jahre

2.

Leistungsnachweise

2 Jahre

3.

alle übrigen Daten

1 Jahr

 

Die Löschfristen für die bei Nrn. 1 und 3 genannten Daten beginnen mit Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler die Schule verlässt, für die Leistungsnachweise mit Ablauf des Schuljahres, in dem sie angefertigt wurden.


b) Daten von Lehrkräften

Von Lehrkräften verarbeiten wir Name, Staatsangehörigkeit, Angaben zur Lehrbefähigung und zum Unterrichtseinsatz sowie ggf. weitere Personaldaten, soweit diese zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird bei der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

 

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Lehrkräfte verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG). Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

 

Auskunftspflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Lehrkräfte besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten der Lehrkräfte nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 und 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)
  • die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 IfSG)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Lehrkräften werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).


c) Daten des nicht unterrichtenden Personals

Von nicht unterrichtendem Personal führen wir die Personaldaten, die zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird von der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

 

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten des nicht unterrichtenden Personals verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 BayBG. Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG.).

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten des nicht unterrichtenden Personals nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)
  • die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 IfSG)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz: Daten des nicht unterrichtenden Personals werden von uns grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).

 

d) Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen
(z.B. als Dienstleister oder Handwerker, Vertreter von örtlichen Behörden oder Personen, die sich an die Schule wenden)

Name und Adressdaten
Weitere Daten werden je nach Art des Geschäfts- oder sonstigen Kontakts verarbeitet.

 

Rechtsgrundlage

Als Rechtsgrundlage kommt insbesondere Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO (Einwilligung) und Art. 6 Abs.1 UAbs. 1 Buchst. b DSGVO (Abwicklung eines Vertrags) in Betracht.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient im Rahmen einer Einwilligung dem in der Einwilligung angegebenen Zweck oder bei der Abwicklung eines Vertrages der Erfüllung des jeweiligen Vertrages.

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

 

Dauer der Speicherung

Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweiligen Verarbeitungszwecke erforderlich ist.

 

 

 

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Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Hier finden Sie die aktuellen Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
  • Stolz: „Echter Mehrwert für Kinder mit schwierigen Startbedingungen“
    06. Juni 2025

    Bayern nimmt 480 weitere Schulen in das Startchancen-Programm auf – bayerischer Sozialindex garantiert adäquate Förderung.

    Ab dem kommenden Schuljahr 2025/2026 werden weitere 480 Schulen in das Startchancen-Programm in Bayern aufgenommen. Mit den bereits seit diesem Schuljahr teilnehmenden 100 staatlichen Grund- und Mittelschulen sind es bayernweit nun insgesamt 580 Schulen. „Unser Anspruch im Freistaat ist die beste Bildung für alle jungen Menschen – auch für die mit schwierigeren Startbedingungen. Jedes Kind ist anders und jedes Kind ist besonders. Wir wollen, dass alle jungen Menschen ihre Talente entwickeln, selbstbewusst durchs Leben gehen und an unserer Gesellschaft teilhaben. Das Startchancen-Programm ist dabei eine gute Unterstützung“, betont Kultusministerin Anna Stolz.

    Ausgewählt wurden die Schulen aufgrund eines bayerischen Sozialindex, der die sozioökonomischen Verhältnisse im Freistaat sehr differenziert abbildet. Hierbei wurden die Indikatoren „Kinderarmutsquote“, „Anteil der Beschäftigten über der Beitragsbemessungsgrenze“, „Anteil der Kinder mit nichtdeutscher Familiensprache“, „Anteil Kinder mit Migrationserfahrung (ohne Herkunft aus deutschsprachigen Ländern)“ und „Akademikerquote“ berücksichtigt. „Das Startchancen-Programm schafft für die Schulen einen echten Mehrwert. Und durch den bayerischen Sozialindex kommt die Förderung genau an der richtigen Stelle an. Es ist mir ein großes Anliegen, alle jungen Menschen bestmöglich nach ihren Interessen und Begabungen zu fördern“, so Stolz weiter.

    Bewährte Strukturen vor Ort nutzen

    Bayern baut dabei auf bereits bewährte Maßnahmen auf, wie zum Beispiel den „Integrationszuschlag“ für Grund- und Mittelschulen , Drittkräfte für zusätzliche Sprachförderung oder den Ausbau der Schulsozialpädagogik. Das Startchancen-Programm ergänzt diese Maßnahmen und stärkt die Schulen zusätzlich, indem eine moderne und barrierefreie Infrastruktur, passgenaue Maßnahmen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung und zusätzliche multiprofessionelle Teams gefördert werden. Bei der Umsetzung des Programms werden die bayerischen Startchancen-Schulen auf vielfältige Weise unterstützt, beispielsweise durch die Begleitung von Schulentwicklungsmoderatorinnen und -moderatoren, durch geeignete Fortbildungen oder mithilfe von bürokratiearmen Lösungen bei der Verwaltung der Schulbudgets.

    Verschiedene Schularten vertreten

    Unter den trägerunabhängig ausgewählten Schulen befinden sich nun insgesamt 280 Grundschulen, 150 Mittelschulen, 60 Förderzentren, 75 Berufsschulen und 15 Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung.

    Mit dem Startchancen-Programm wollen Bund und Länder die Bildungs- und Chancengerechtigkeit in Deutschland stärken und den Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg nachhaltig verringern. Hierzu investieren Bund und Länder über einen Zeitraum von zehn Jahren insgesamt 20 Milliarden Euro in das Bildungssystem.

    Weitere Informationen zum Startchancen-Programm sowie eine Liste von allen teilnehmenden Schulen finden Sie hier:

    Bayern nimmt 480 weitere Schulen in das Startchancen-Programm auf – bayerischer Sozialindex garantiert adäquate Förderung.

    Ab dem kommenden Schuljahr 2025/2026 werden weitere 480 Schulen in das Startchancen-Programm in Bayern aufgenommen. Mit den bereits seit diesem Schuljahr teilnehmenden 100 staatlichen Grund- und Mittelschulen sind es bayernweit nun insgesamt 580 Schulen. „Unser Anspruch im Freistaat ist die beste Bildung für alle jungen Menschen – auch für die mit schwierigeren Startbedingungen. Jedes Kind ist anders und jedes Kind ist besonders. Wir wollen, dass alle jungen Menschen ihre Talente entwickeln, selbstbewusst durchs Leben gehen und an unserer Gesellschaft teilhaben. Das Startchancen-Programm ist dabei eine gute Unterstützung“, betont Kultusministerin Anna Stolz.

    Ausgewählt wurden die Schulen aufgrund eines bayerischen Sozialindex, der die sozioökonomischen Verhältnisse im Freistaat sehr differenziert abbildet. Hierbei wurden die Indikatoren „Kinderarmutsquote“, „Anteil der Beschäftigten über der Beitragsbemessungsgrenze“, „Anteil der Kinder mit nichtdeutscher Familiensprache“, „Anteil Kinder mit Migrationserfahrung (ohne Herkunft aus deutschsprachigen Ländern)“ und „Akademikerquote“ berücksichtigt. „Das Startchancen-Programm schafft für die Schulen einen echten Mehrwert. Und durch den bayerischen Sozialindex kommt die Förderung genau an der richtigen Stelle an. Es ist mir ein großes Anliegen, alle jungen Menschen bestmöglich nach ihren Interessen und Begabungen zu fördern“, so Stolz weiter.

    Bewährte Strukturen vor Ort nutzen

    Bayern baut dabei auf bereits bewährte Maßnahmen auf, wie zum Beispiel den „Integrationszuschlag“ für Grund- und Mittelschulen , Drittkräfte für zusätzliche Sprachförderung oder den Ausbau der Schulsozialpädagogik. Das Startchancen-Programm ergänzt diese Maßnahmen und stärkt die Schulen zusätzlich, indem eine moderne und barrierefreie Infrastruktur, passgenaue Maßnahmen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung und zusätzliche multiprofessionelle Teams gefördert werden. Bei der Umsetzung des Programms werden die bayerischen Startchancen-Schulen auf vielfältige Weise unterstützt, beispielsweise durch die Begleitung von Schulentwicklungsmoderatorinnen und -moderatoren, durch geeignete Fortbildungen oder mithilfe von bürokratiearmen Lösungen bei der Verwaltung der Schulbudgets.

    Verschiedene Schularten vertreten

    Unter den trägerunabhängig ausgewählten Schulen befinden sich nun insgesamt 280 Grundschulen, 150 Mittelschulen, 60 Förderzentren, 75 Berufsschulen und 15 Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung.

    Mit dem Startchancen-Programm wollen Bund und Länder die Bildungs- und Chancengerechtigkeit in Deutschland stärken und den Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg nachhaltig verringern. Hierzu investieren Bund und Länder über einen Zeitraum von zehn Jahren insgesamt 20 Milliarden Euro in das Bildungssystem.

    Weitere Informationen zum Startchancen-Programm sowie eine Liste von allen teilnehmenden Schulen finden Sie hier:

  • Für eine starke Schulpartnerschaft über Grenzen hinweg
    05. Juni 2025

    Kultusministerin Anna Stolz zu Besuch in Prag.

    Bildung verbindet – besonders über Landesgrenzen hinweg. Im Zeichen der engen Kooperation zwischen Bayern und Tschechien ist die bayerische Kultusministerin am heutigen Donnerstag zu Gast in der tschechischen Hauptstadt. Im Mittelpunkt steht dabei das Gespräch mit ihrem Amtskollegen Mikuláš Bek, Minister für Bildung, Jugend und Sport. Gemeinsam beraten sie über Wege, die bilaterale Zusammenarbeit weiter zu intensivieren. Dabei soll es auch um neue Impulse und Ideen für länderübergreifende Bildungsprojekte gehen.

    Kultusministerin Anna Stolz freut sich über den Austausch: „Interkulturelle Begegnungen öffnen Herzen und bauen Brücken – sie bringen Menschen zusammen, fördern das Verständnis und lassen neue Perspektiven entstehen. Genau deshalb ist mir der Dialog mit unserem tschechischen Bildungspartner ein großes Anliegen. Ich bin sehr gerne nach Prag gekommen, um die Kooperation zwischen Bayern und Tschechien und das damit verbundene Bildungsangebot weiter zu stärken. Gute Gespräche, gegenseitiges Lernen und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit – davon profitieren unsere Schülerinnen und Schüler ganz besonders. Ich bin davon überzeugt, dass Bildung die Grenzen überschreitet und ein Schlüssel für eine gemeinsame und starke Zukunft ist.“

    Auch der tschechische Bildungsminister Mikuláš Bek unterstreicht den Mehrwert der Zusammenarbeit zwischen Bayern und Tschechien: „Die Tschechische Republik und Bayern haben eine lange Tradition der Zusammenarbeit im Bildungsbereich, die unseren Schülern und Lehrkräften immer wieder neue Chancen eröffnet. Die deutsche Sprache spielt dabei eine Schlüsselrolle – sie öffnet die Tür zu weiterführenden Studien, Berufslaufbahn und einem tieferen Verständnis für unsere Nachbarn. Ich bin überzeugt, dass die Stärkung der sprachlichen und interkulturellen Kompetenzen im Rahmen grenzüberschreitender Projekte dazu beitragen wird, dass eine neue Generation junger Menschen, die für die europäische Zusammenarbeit und die gemeinsamen Herausforderungen der Zukunft vorbereitet werden, heranwächst.“

    Im Rahmen ihres Aufenthalts besucht die Kultusministerin auch die Deutsche Schule Prag – eine Deutsche Auslandsschule und offene Ganztagsschule mit einem vielfältigen pädagogischen Angebot samt Nachmittagsbetreuung. Vor Ort verschafft sich Anna Stolz Einblicke in das Schulleben, nimmt an Unterrichtsbesuchen teil und führt Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Schulgemeinschaft. Dabei steht insbesondere der persönliche Austausch über Chancen und Herausforderungen beim Fremdsprachenerwerb sowie dem interkulturellen Austausch im Mittelpunkt.

    Hintergrundinformationen

    Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus pflegt im Bildungsbereich eine enge und vielfältige Zusammenarbeit mit Tschechien. Diese umfasst verschiedene Programme und Initiativen, die den Austausch und das gegenseitige Verständnis fördern.

    Darüber hinaus wird ab dem Schuljahr 2025/2026 ein neues Bilinguales bayerisch-tschechisches Schulprofil an den folgenden Schulstandorten eingeführt, das die sprachliche und interkulturelle Kompetenz in der Grenzregion stärken soll:

    Oberfranken:
    Wunsiedel(Realschule)

    Oberpfalz:
    Vohenstrauß (Realschule)
    Waldsassen (Realschule)
    Oberviechtach (Gymnasium)
    Cham (Gymnasium)

    Niederbayern:
    Hauzenberg (Mittelschule)

    Ergänzend zur Etablierung der Profilschulen sollen neben zahlreichen ergänzenden Begleitmaßnahmen unter anderem auch die regionalen Netzwerke zwischen bayerischen und tschechischen Schulen sowie weiteren wichtigen Bildungspartnern ausgebaut werden.

  • Mit Latein und Griechisch aufs Siegertreppchen
    04. Juni 2025

    Amtschef Martin Wunsch ehrt die besten Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Landeswettbewerb Alte Sprachen.

    Die Lorbeeren haben sich die zehn Finalistinnen und Finalisten beim Landeswettbewerb mehr als verdient. Mit Kreativität, fachlichem Know-how und großem Sprachtalent in Latein und Griechisch erzielten sie wahre Spitzenleistungen. In den drei Wettbewerbsrunden setzten sie sich erfolgreich gegen zahlreiche weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus ganz Bayern durch und wurden dafür am heutigen Mittwoch von Martin Wunsch, Amtschef des Kultusministeriums, in München auszeichnet.

    Auch Kultusministerin Anna Stolz gratulierte den Preisträgerinnen und Preisträgern und unterstrich dabei die zentrale Bedeutung der klassischen Sprachen: „Unsere Schülerinnen und Schüler können zu Recht stolz auf sich sein! Sie haben die wirklich herausfordernden Aufgaben mit Bravour gemeistert und auch beim Übersetzen durch ihre beeindruckende Sprachkenntnis auf ganzer Linie überzeugt. Man sieht wieder einmal, dass Latein und Griechisch nicht nur faszinierende Sprachen sind, sondern die Beschäftigung mit der Antike gerade für junge Menschen sehr wertvoll ist, um unsere Welt noch besser zu verstehen. Auch für die Entwicklung der Persönlichkeit leisten die Alten Sprachen einen unschätzbaren Beitrag.“

    Traditionell bekommen die zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmer der dritten und letzten Runde die Urkunden in feierlichem Rahmen in München ausgehändigt. Außerdem dürfen sie sich über attraktive Buchpreise sowie ein angemessenes Preisgeld freuen. Eine besondere Ehre wird zudem den drei Landessiegerinnen und Landessiegern zuteil: Sie werden der Studienstiftung des Deutschen Volkes zur Aufnahme vorgeschlagen.

    Amtschef Martin Wunsch sprach den Abiturientinnen und Abiturienten ebenfalls seine große Anerkennung aus: „Ich gratuliere Ihnen ganz herzlich zu Ihren beeindruckenden Leistungen! Neben sprachlicher Präzision und einem hohen Maß an Kreativität haben Sie ein tiefes Verständnis für die antike Kultur und deren Inspirationskraft für die moderne Welt gezeigt. Der Landeswettbewerb Alte Sprachen ist ein echtes Highlight in der gymnasialen Oberstufe – und hat einmal mehr gezeigt, dass Latein und Griechisch lebendig und topaktuell sind – echte Klassiker mit Kultstatus!“

    Als Landessiegerinnen und Landessieger 2025wurden ausgezeichnet:

    • Rosina Schmitt, Spessart-Gymnasium Alzenau
    • Tabea Klinger, Spessart-Gymnasium Alzenau
    • Simon Sponsel, Gymnasium Fränkische Schweiz, Ebermannstadt

    Als weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Finalrunde wurden ebenfalls ausgezeichnet (in alphabetischer Reihenfolge):

    • Benjamin Kompa, Asam-Gymnasium München
    • Marlon Pohl, Christoph-Jacob-Treu-Gymnasium Lauf a. d. Pegnitz
    • Benedikt Reiss, Camerloher-Gymnasium Freising
    • Emma Rilk, Gymnasium Geretsried
    • Tamina Schwenger, Gymnasium Geretsried
    • Konstantin Stapelfeld, Gymnasium Christian Ernestinum Bayreuth
    • Anton Wiemann, Gymnasium Fränkische Schweiz Ebermannstadt

    Insgesamt waren bayernweit zahlreiche Schülerinnen und Schüler des letzten Jahrgangs des auslaufenden achtjährigen Gymnasiums dem Aufruf zur Teilnahme an der 36. Wettbewerbsrunde gefolgt. Im neunjährigen Gymnasium findet der Wettbewerb in den Jahrgangsstufen 12 und 13 statt. Er wird von der Elisabeth-J.-Saal-Stiftung in Kooperation mit dem Kultusministerium durchgeführt. Die Stiftung hat sich die Förderung der humanistischen Bildung zum Ziel gesetzt und unterstützt besonders begabte Nachwuchstalente in den Alten Sprachen z. B. mit einem jährlichen Rhetorikseminar oder verleiht Anerkennungspreise für herausragende W-Seminararbeiten in den Fächern Latein und Griechisch.

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Staatliche Berufsschule München-Land • Graf – Lehndorff – Str. 28 • D-81929 MÜNCHEN

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